*lach* Da war wohl jemand schneller als ich
Nunja, die Begründung ist denkbar einfach. Artikel 8.1.1 sagt, folgendes:
Article 8. What constitutes published work. A work is to be regarded as published for the purposes of zoological nomenclature if it complies with the requirements of this Article and is not excluded by the provisions of Article 9.
8.1. Criteria to be met. A work must satisfy the following criteria:
8.1.1. it must be issued for the purpose of providing a public and permanent scientific record,
Um als veröffentlicht für den Zweck der zoologischen Nomenklatur zu gelten, muss eine Arbeit zum Zwecke eines öffentlichen und dauerhaften wissenschaftlichen Beitrags herausgegeben worden sein. Da aber Autoren keinen Einfluss auf die Intention des Herausgebers haben, müssen sie sich vorher überlegen wo sie publizieren wollen. Wollen sie einen wissenschaftlichen Beitrag leisten, müssen sie sich wohl oder übel an die Regeln dafür halten. Wenn sie aber Schlangenhalter beglücken wollen, ist es ok
Bei Hobbymagazinen ist die Absicht des Herausgebers aber nicht mit der Veröffentlichung einen dauerhaften wissenschaftlichen Beitrag zu leisten, sondern die Zielgruppe, in diesem Falle Schlangenhalter zu beglücken. Hätte der Herausgeber die Absicht gehabt mit der Veröffentlichung einen wissenschaftlichen Beitrag zu leisten, hätte er das Magazin anders aufziehen müssen und die Autoren als auch der Herausgeber hätten sich an die allgemein gültigen wissenschaftlichen Standardvorgehensweisen halten müssen. Das ist bei Ophidia Review zweifelsfrei nicht der Fall gewesen, insofern erfüllt die Arbeit darin auch nicht die Maßstäbe für wissenschaftliche Publikationen und damit ist es auch nicht in Übereinstimmung mit dem Artikel 8.1.1. Die Arbeit gilt also demnach als nicht veröffentlicht und somit sind die darin enthaltenen Namen de facto nicht existent! Das gilt für die Leiopython-Namen, aber auch z.B. für <i>Morelia harrisoni</i>. Diesen Namen gibt es also garnicht. Dadurch dass aber z.B. der schwarze Leiopython tatsächlich biologisch eine eigene Art darstellt, hat er faktisch keinen gültigen Namen, also musste ein Name her.
Übrigens gehe ich in meinem paper auch auf Broghammerus ein, da ist es noch viel krasser! Die Veröffentlichung war nicht nur nicht für wissenschaftliche Zwecke gedacht, sie war auch nicht für die Öffentlichkeit verfügbar, sondern nur für die damals rund 50 Clubmitglieder des Clubs, der das als Clubmagazin herausgebracht hat.
Die von mir angeführte Argumentation ist erstmal schlüssig, aber es gibt immer Leute, die den Code und die Regel darin, obwohl verpflichtend, freier auslegen, nämlich dass alles was es auf Papier gibt, auch als dauerhaft verfügbaren wissenschaftlichen Beitrag anzusehen ist. Das ist aber nicht im Sinne des Codes, wie an anderer Stelle ausgeführt wird.
Das also kurz zur Argumentation wieso weshalb und warum das Ganze gemacht wurde.
Viele Grüße,
Wulf