Hi,
nachdem ich nun häufiger gefragt worden bin, wie es mit dem Import von Tieren nach Deutschland aus der Schweiz aussieht, wollte ich hier einfach mal meine Erfahrungen schildern.
Hierbei beziehe ich mich konkret auf Tiere, die durch die
FFH-Richtlinie geschützt sind und nicht auf rein CITES gelistete Arten, da mir bei letzteren die Erfahrungen fehlen.
Generell ist zu beachten, dass die Schweiz nicht zur EU gehört und somit andere Importbestimmungen gelten, als dies bei einem Import innerhalb der EU der Fall wäre.
Sachlage in meinem Fall:
Bei mir ging es um mehrere Hufeisennattern (
Hemorrhois hippocrepis).
Bei diesen handelt es sich um legale, schweizer Nachzuchten aus verschiedenen Jahrgängen.
Die Hufeisennattern sind eine
streng geschützte Tierart nach Bundesnaturschutzgesetz und werden in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, kurz FFH), geführt.
Aufgrund dessen unterliegen sie einem
Besitzverbot, sofern sie nicht rechtmäßig innerhalb der EU nachgezüchtet oder aber korrekt aus einem Drittstaat importiert worden sind.
(Siehe § 44 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz)
Um diese Tiere nun von der Schweiz nach Deutschland zu importieren, benötigt man eine
Ausnahmegenehmigung vom Besitzverbot (§ 45 Abs. 8 Bundesnaturschutzgesetz).
Diese muss
formlos beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) vor dem Import beantragt werden. (http://www.bfn.de/0305_ausnahmegenehmigung_ffh.html)
Dies kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen, da u.a. eine Prüfung und Stellungnahme der wiss. Behörde notwendig ist, s.o.
Wenn die Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist, können die Tiere importiert werden.
Hierbei ist zu beachten, dass man mit der Ausnahmegenehmigung bei der entsprechenden Zollstelle beim eigtl. Import (Grenzübertritt) vorstellig wird zwecks korrekter Abfertigung der Dokumente.
Nach dem Import werden die Tiere dann bei der jeweiligen zuständigen Behörde mit einer Kopie des Herkunftsnachweises und einer Kopie der Ausnahmegenehmigung angemeldet.
Link zum BfN:
http://www.bfn.de/
Link zur Ausnahmegenehmigung vom Besitzverbot:
http://www.bfn.de/0305_ausnahmegenehmigung_ffh.html
Link zur FFH-Richtlinie:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site…20070101-de.pdf
Unter die durch die FFH-Richtlinie geschützten Tierarten fallen vor allem im Bereich der Schlangen, (speziell Colubridae) Arten des ehemaligen Coluber-Komplexes (bspw.
C. hippocrepis, C. virdiflavus, C. nummifer, C. caspius) also heutige
Hemorrhois/Hierophis/Dolichophis – Arten, sowie
Elaphe longissima,
E. quatuorlineata und
Elaphe situla. Desweiteren einige
Natrix-Arten sowie
Telescopus und
Eirenis. Einige
Vipera/Macrovipera Arten sind ebenfalls in dem Anhang gelistet.
Bei den Boidae ist
Eryx jaculus zu nennen.
Dies sind nur ein paar Beispiele von mir, die genauen Arten sind unter obigem Link nachzulesen.
Ich weise darauf hin, dass diese Schilderung nur meiner persönlichen Erfahrung/meinem Wissensstand entspricht!
Ich gebe hiermit ausdrücklich keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Sicherheit meiner Beschreibung!
Im Zweifelsfall sollte man daher bitte mit seinem zuständigen Amt oder dem BfN selber Kontakt aufnehmen.
Nach meiner Erfahrung sind die Amtsstellen sehr freundlich und hilfsbereit, sodass man hier Klarheit über den genauen Ablauf und die Notwendigen Dokumente erhält.
Wenn sich Fehler eingeschlichen haben sollten, bitte ich hiermit darum, mich gerne zu korrigieren.
Sollte jemand noch weitergehende Informationen oder Erfahrungen haben, so wäre es schön, wenn diese auch geschildert werden könnten. Gerne kann dies auch im Zusammenhang mit CITES oder mit einem möglichen Export nach Drittstaaten zu tun haben.
Viele Grüße
Patrick