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1

Montag, 21. Oktober 2013, 21:47

Neues Gesetz in Hamburg


Phil91

Moderator

Beiträge: 1 113

Wohnort: Ahrtal

Beruf: Student - Lehramt in Bonn

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2

Montag, 21. Oktober 2013, 22:08

N'Abend zusammen,

Zitat

Ausnahmen gibt's künftig nur noch für Menschen, die nachweisen können, dass sie über die notwendige Fachkenntnis verfügen – und über den nötigen Platz für artgerechte Haltung. Beides muss gegenüber den Bezirksämtern nachgewiesen werden. Auch von denen, die jetzt schon ein solches Tier bei sich in der Wohnung haben.

Quelle: http://www.bild.de/regional/hamburg/rept…52036.bild.html


Stellt man den Kern des Gesetzes seperat, liest sich das doch ganz gut. Über die Umsetzung kann ich mangels Wissen nichts sagen, weiß jemand mehr dazu? Ist Fachkenntnis = Sachkunde?
Interessant ist sicherlich: Exisitieren, auch um recht kleinen Hamburg, bürokratische Reserven um diese Regelung durchzusetzen?

Die Folgen für Reptilienauffangstationen sind sicherlich wenig rosig, gerade wenn jetzt massenweise Gift- und Riesenschlangen dort eintrudeln. Ganz zu schweigen von denen, die möglicherweise ausgesetzt werden, aus Angst in die Illegalität getrieben zu sein....denn es liest sich so, als ob ein Bestandsschutz nicht völlig gewährleistet wäre?!

Zitat

"Gefährliche Exoten in den falschen Händen sorgen immer wieder für Gefährdungen der Allgemeinheit. Deshalb ist es gut, dass wir dafür jetzt ein maßgeschneidertes Instrument haben, um Gefahren vorzubeugen."

Sicherlich steckt ein wahrer Kern in dieser Aussage (siehe underlined part), es wäre naiv das zu verneinen. Aber wo ist dieses Gesetz maßgeschneidert?
Wie gesagt, ich sehe da durchaus einen sinnigen Ansatz, auch wenn mir die Durchführung etwas Kopfzerbrechen bereitet :pardon:
"Ich bin durchaus kein Zyniker;

ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt."

- Oscar Wilde -

3

Dienstag, 22. Oktober 2013, 07:28

Zitat

Aber wo ist dieses Gesetz maßgeschneidert?


Hallo Phil, das Gesetz ist genau so wie die Politiker es wollen! Diese gehen von folgendem aus: In cirka 20 Jahren sind alle verbotenen Arten nicht mehr in Privathand zu finden und sollte dann jemand damit auftauchen, dann kann man im vollem Umfang exekutieren!

Besser verbieten und dann exekutieren als sinnvoll zu regeln, es ist bürokratisch gesehen viel einfacher. An einen eventuellen Schwarzmarkt etc. wird gar nicht gedacht bzw. ist dann halt illegal und kann sehr gut belangt werden.

lg Kai

4

Dienstag, 22. Oktober 2013, 10:15

Ich finde die Liste absolut geil.
Wie gut, dass ich nicht in Hamburg lebe, sonst müsste ich mir schnellstens Gedanken machen, wohin mit meinem Puma und Gorilla.
Ganz im Ernst, welcher Privatmann hält solche Tiere zu Hause? :dash:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
1.0 Boa c.c. Surinam, ITNZ 08/12

0.1 Python regius wildfarben, DNZ 06/13
1.0 Python regius wildfarben, DNZ 06/13
0.1 Python regius wildfarben, DNZ 07/13
0.1 Python regius wildfarben, DNZ 08/13
1.1 Pandinus imperator ÖNZ 09/12
1.1 Pandinus imperator DNZ 12
2.0 Maine Coon, DNZ 02/11 und 04/11 :)

5

Dienstag, 22. Oktober 2013, 10:26

Irgendwie erinnert mich diese Liste stark an die Liste in Hessen.
Poecilotheria und co sind ja auch drin. :thumbdown:

6

Dienstag, 22. Oktober 2013, 10:26

Da dürfen die ungefährlichen Tiere sich ja noch mehr auf ihr Schubladendasein freuen.
Dann gibt es keinen Snakeday mehr sondern nur noch einen Köpyday. ^^

Ich bleibe dabei. Verbote bringen garnichts.
Sachkundeprüfungen und Auflagen sind evtl. gut, aber dann bitte nicht nur für gefährliche Tiere.
Die Kornnatter im 60X40X30cm Terrarium würde das auch freuen.

Aber man geht natürlich den einfachen Weg und denkt schon garnicht an die seltenen und schützenswerten Reptilien.
Freue mich jetzt schon auf die nächste Situation wo mir beim joggen wieder ein durchgedrehtes Pferd über den Weg läuft oder ich einen Hund an der Ferse hängen habe.

7

Mittwoch, 23. Oktober 2013, 16:40

Gibt es dazu eigentlich etwas belastbareres als die Blöd?
Im Text steht ja, dass man mithilfe eines Nachweises über die nötige Sachkunde die Tiere weiterhin halten darf.

Alles andere dazu ist schon älter und die Seite des Hamburger Senates enthält keine Liste.

LG
Seriva
Stell Dir vor Du gehst in Dich - aber keiner ist da.
-
Irre explodieren nicht, wenn die Sonne sie trifft. Egal wie irre sie sind!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Seriva Senkalora« (23. Oktober 2013, 16:46)


pat-angkor

Moderator

Beiträge: 1 708

Wohnort: Köln/Bonn

Beruf: Student

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9

Mittwoch, 23. Oktober 2013, 20:51

Was ich hier nicht verstehen kann ist die uneingeschränkte Ausnahme der Haushunde?
(Ok, die sog. problematischen Milieu-Hunde sind ja schon mit der Kampfhundeverordnung zensiert worden...)


Denn ehrlich gesagt, wenn ich Kontakt zu gefährlichen Tieren habe, dann bisher immer im Zusammenhang mit leinenlosen Hunden in der Öffentlichkeit. Sei es auf dem Feld oder in der Stadt.

Wenn man meiner Meinung nach Vorschriften zu gefährlichen Tieren (in der Haltung/Obhut des Menschen) aufstellt, dann sollten diese auch konsequent sein.
Die Formulierung im letzten Link trifft es für mich schon ganz gut:

Art. 1 §1

Zitat

(1) Die nichtgewerbliche Anschaffung und Haltung von gefährlichen Tieren zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken ist vorbehaltlich einer Genehmigung nach § 2 verboten. Als gefährliche Tiere gelten Tiere solcher Arten, die auf Grund ihrer Körperkräfte, körperlichen Merkmale, Verhaltensweisen oder Gifte Menschen oder andere Tiere erheblich verletzen oder töten können.




Unter der Bedingung, dass man dazu jetzt noch eine vernünftige Regelung (für beide Seiten, Politik/Hobbyist) für die Genehmigung finden könnte/wollen würde, könnte ich damit sehr gut leben. (--> Sachkundenachweis, bei allen Hunden "Hundeführerschein", etc.)
Dann wüssten Hundehalter mit ihren Vierbeinern richtig und verantwortungsvoll umzugehen, gerade in der Öffentlichkeit, und der Reptilienhalter ebenso.


Gruß patrick

10

Montag, 28. Oktober 2013, 12:34

Wen es interessiert, auf der offiziellen Seite des Hamburger Senates findet sich folgendes:

http://www.hamburg.de/contentblob/412547…rtiergesetz.pdf
http://www.hamburg.de/contentblob/412547…liche-tiere.pdf

LG
Seriva
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