Was ich hier nicht verstehen kann ist die uneingeschränkte Ausnahme der Haushunde?
(Ok, die sog. problematischen Milieu-Hunde sind ja schon mit der Kampfhundeverordnung zensiert worden...)
Denn ehrlich gesagt, wenn ich Kontakt zu gefährlichen Tieren habe, dann bisher
immer im Zusammenhang mit leinenlosen Hunden in der Öffentlichkeit. Sei es auf dem Feld oder in der Stadt.
Wenn man meiner Meinung nach Vorschriften zu gefährlichen Tieren (in der Haltung/Obhut des Menschen) aufstellt, dann sollten diese auch konsequent sein.
Die Formulierung im letzten Link trifft es für mich schon ganz gut:
Art. 1 §1
(1) Die nichtgewerbliche Anschaffung und Haltung von gefährlichen Tieren zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken ist vorbehaltlich einer Genehmigung nach § 2 verboten. Als gefährliche Tiere gelten Tiere solcher Arten, die auf Grund ihrer Körperkräfte, körperlichen Merkmale, Verhaltensweisen oder Gifte Menschen oder andere Tiere erheblich verletzen oder töten können.
Unter der Bedingung, dass man dazu jetzt noch eine
vernünftige Regelung (für beide Seiten, Politik/Hobbyist) für die Genehmigung finden könnte/wollen würde, könnte ich damit sehr gut leben. (--> Sachkundenachweis, bei allen Hunden "Hundeführerschein", etc.)
Dann wüssten Hundehalter mit ihren Vierbeinern richtig und verantwortungsvoll umzugehen, gerade in der Öffentlichkeit, und der Reptilienhalter ebenso.
Gruß patrick