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Zitat von »http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html«
§ 11
(1) Wer [...]
5. Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,[...]
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Hi,Zitat
Das wird in Hamm aber viel Ärger geben, wenn die ganzen ausländischen Aussteller hier ihre Tiere verkaufen wollen.
Also gehen wir in Zukunft einfach alle nach Houten?
Zitat
Wie einfach man wohl so eine Genehmigung bekommt?
*denkt an einen großen Massenimporteur von P. regius*
Zitat
Auch das Inverkehrbringen von Importtieren im Inland unterliegt dieser Pflicht, weswegen auch private Anbieter, die Wildfänge oder andere Importtiere anbieten, offiziell die Sachkundeprüfung nach § 11 ablegen müssen. Ob dies bei der nicht gewerbsmäßigen Weitergabe von bestehenden Tierbeständen aus dem EU-Ausland auch gilt, wird im TierSchG nicht ganz deutlich. Darüber müssten sich Juristen streiten. Laut Wortlaut des Gesetzes ist dies aber der Fall, da von einer entgeldlichen Abgabe bzw. einer anderen Form von Gegenleistung die Rede ist und damit selbst Tauschgeschäfte mit Importtieren von dieser Regelung betroffen sein müssten.
Wenn ich mal aus o.g. Blog zitieren darf:
Zitat
Auch das Inverkehrbringen von Importtieren im Inland unterliegt dieser Pflicht, weswegen auch private Anbieter, die Wildfänge oder andere Importtiere anbieten, offiziell die Sachkundeprüfung nach § 11 ablegen müssen. Ob dies bei der nicht gewerbsmäßigen Weitergabe von bestehenden Tierbeständen aus dem EU-Ausland auch gilt, wird im TierSchG nicht ganz deutlich. Darüber müssten sich Juristen streiten. Laut Wortlaut des Gesetzes ist dies aber der Fall, da von einer entgeldlichen Abgabe bzw. einer anderen Form von Gegenleistung die Rede ist und damit selbst Tauschgeschäfte mit Importtieren von dieser Regelung betroffen sein müssten.
*lol*
Aber nun gut, mal sehen ob und inwiefern die Veterinärämter auf dieses neue Gesetz vorbereitet sind... das wird ein Spaß.
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