Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Pure-Reptiles. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Mittwoch, 6. August 2014, 21:12

überarbeitetes TSchG

Hallo zusammen,

wie ja (hoffentlich) alle mitbekommen haben, trat zum 01.08. eine weitere Überarbeitung des TSchG in Kraft.
Darin steht nun (neben einigen anderen Dingen) tatsächlich eine Art Importbeschränkung, wie sie in ähnlicher Form im Koalitionsvertrag steht.

Still und heimlich:

Zitat von »http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html«

§ 11
(1) Wer [...]
5. Wirbeltiere, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung in das Inland verbringen oder einführen oder die Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind, gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung vermitteln,[...]
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


Näheres zur Kriterien u.ä. steht da nicht, zumindest habe ich es noch nicht gefunden.
Richtlinien scheinen noch in Arbeit zu sein?

Das wird in Hamm aber viel Ärger geben, wenn die ganzen ausländischen Aussteller hier ihre Tiere verkaufen wollen.
Also gehen wir in Zukunft einfach alle nach Houten?
"Eigenbedarf", also Tiere für den eigenen Besitz und in keiner Weise zur Weitergabe an andere bestimmt sind, fallen da ja wohl nicht drunter.
Aber wie verfahre ich nun, wenn ich eine vor Jahren in Hamm erworbene NLNZ verkaufen möchte? Die ist ja mal zu Zwecke der Veräußerung importiert worden?

LG
Seriva

PS: Ich weiß, bei nicht-nachweispflichtigen Arten kräht da wohl später kein Hahn mehr nach, aber als brave Bürgerin möchte ich mich natürlich gesetzeskonform verhalten.
Stell Dir vor Du gehst in Dich - aber keiner ist da.
-
Irre explodieren nicht, wenn die Sonne sie trifft. Egal wie irre sie sind!

Phil91

Moderator

Beiträge: 1 113

Wohnort: Ahrtal

Beruf: Student - Lehramt in Bonn

  • Nachricht senden

2

Mittwoch, 6. August 2014, 22:48

Okay, Hand aufs Herz, dieser Paragraph ist mir bis eben gerade nicht bekannt gewesen :pardon:

Wenn ich das so lese....naja, es lässt- wie du ja bereits anführst- Raum für Auslegungen.

Damit wäre ja jede Übergabe von Tieren aus dem AUsland auf deutschem Boden von den Behörden zu genehmigen :D

Wirbeltiere, die nicht NUtztiere sind? Ein sehr weites Kriterium....

Meinerseits aber auf jeden Fall mal danke für die Info Sabrina :thumbup:
"Ich bin durchaus kein Zyniker;

ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt."

- Oscar Wilde -

steven-k

Meister

Beiträge: 341

Wohnort: Bonn/Koblenz

Beruf: M.o.S. Biotechnologie, molek. Physiologie

  • Nachricht senden

3

Donnerstag, 7. August 2014, 00:59

Zitat

Das wird in Hamm aber viel Ärger geben, wenn die ganzen ausländischen Aussteller hier ihre Tiere verkaufen wollen.

Also gehen wir in Zukunft einfach alle nach Houten?
Hi,

sobald du von Houten wieder rüber kommst, hättest du sie ja auch "gegen Gegenleistung in das Inland verbracht" :P

Könnte mir vorstellen, dass man bei diesem Gesetz in erster Linie an billig Rassehunde und -Katzen aus Polen, Tschechien und co gedacht hat.... in dem Zusammenhang sogar absolut zu befürworten, wenn man weiß wie es hier zugeht...

Könnte mir vorstellen, dass hier ausnahmsweiße mal gar nicht so (zumindest nicht ganz bewusst) an die "Exoten" gedacht wurde.
Könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass große Importeure des Zoohandels diese Genehmigung dann sowieso haben und dadurch zum Beispiel Wildfänge und andere Tiere aus dem Ausland nicht automatisch dadurch ausgeschlossen werden.

Wenn das das Ziel wäre, hätte man das Gesetz eventuell anderst formuliert.

Was natürlich nichts daran ändern würde, dass Kornis und co die man in Houten mitnehmen möchte, dan ebenfalls mit eingeschlossen sind, sollte die Regelung dann dort tatsächlich dauerhaft so allgemein formuliert beschlossen und festgehalten sein.

Aber natürlich alles ohne Gewähr, sind nur ein paar Gedankengänge dazu.

VG, Steven

"Gift in den Händen eines Weisen ist ein Heilmittel, ein Heilmittel in den Händen des Toren ist Gift." - Giacomo Casanova


4

Donnerstag, 7. August 2014, 12:23

Ja eben, das ist so ein Punkt an dem ich ins Nachdenken komme, weil der Interpretationsspielraum zulässt.
Das Tier aus Houten wird ja nicht „zum Zwecke der Weitergabe gegen Entgelt“ ins Inland verbracht. 

Allerdings (und das begrüße ich um ehrlich zu sein) fallen neben den „Billigwelpen“ aus Massenzuchten auch die ganzen Straßentiere aus dem südlichen Ausland darunter. „Mal eben“ einen Hund aus dem Urlaub auf Malle mit nach Hause nehmen um ihn hier dann zu vermitteln geht dann nicht mehr so einfach. Ich kenne das vom Flughafen wo man dauernd angequatscht wird, ob man einen Hund/eine Katze mit nach Deutschland nehmen würde, dort würde das Tier wieder in Empfang genommen und dann vermittelt werden. (Ist ja nicht so, als wären die deutschen Tierheime nicht so schon überfüllt…)

Insgesamt also mal wieder Raum für Interpretationen und Auslegungen – mal abwarten was da kommt.

Dass das Gesetz sich nicht primär gegen Exoten richtet denke ich auch.
Ich überlege nur, was die Konsequentzen für „uns“ dann wären.

Wie einfach man wohl so eine Genehmigung bekommt?
*denkt an einen großen Massenimporteur von P. regius*

Ich ruf einfach mal ganz unverbindlich bei der unteren Landschaftsbehörde an. ;)

LG
Seriva
Stell Dir vor Du gehst in Dich - aber keiner ist da.
-
Irre explodieren nicht, wenn die Sonne sie trifft. Egal wie irre sie sind!

Phil91

Moderator

Beiträge: 1 113

Wohnort: Ahrtal

Beruf: Student - Lehramt in Bonn

  • Nachricht senden

5

Donnerstag, 7. August 2014, 17:22

Zitat

Wie einfach man wohl so eine Genehmigung bekommt?
*denkt an einen großen Massenimporteur von P. regius*


An diese Importe musste ich auch denken...mal sehen, was aus dieser vagen Formulierung in der Praxis wird.

Wäre toll, wenn du kurz schreiben könntest, was man dir bei deinem Anruf antworten kann :D
"Ich bin durchaus kein Zyniker;

ich habe nur meine Erfahrungen, was allerdings ungefähr auf dasselbe hinauskommt."

- Oscar Wilde -

6

Samstag, 9. August 2014, 09:59

Interessant könnte vllt auch dieser Blogartikel sein.

http://terrarianer.blogspot.de/2014/08/n…n.html?spref=fb

LG
Seriva
Stell Dir vor Du gehst in Dich - aber keiner ist da.
-
Irre explodieren nicht, wenn die Sonne sie trifft. Egal wie irre sie sind!

Stephan

unregistriert

7

Samstag, 9. August 2014, 19:29

Wenn ich mal aus o.g. Blog zitieren darf:

Zitat

Auch das Inverkehrbringen von Importtieren im Inland unterliegt dieser Pflicht, weswegen auch private Anbieter, die Wildfänge oder andere Importtiere anbieten, offiziell die Sachkundeprüfung nach § 11 ablegen müssen. Ob dies bei der nicht gewerbsmäßigen Weitergabe von bestehenden Tierbeständen aus dem EU-Ausland auch gilt, wird im TierSchG nicht ganz deutlich. Darüber müssten sich Juristen streiten. Laut Wortlaut des Gesetzes ist dies aber der Fall, da von einer entgeldlichen Abgabe bzw. einer anderen Form von Gegenleistung die Rede ist und damit selbst Tauschgeschäfte mit Importtieren von dieser Regelung betroffen sein müssten.


*lol*
Aber nun gut, mal sehen ob und inwiefern die Veterinärämter auf dieses neue Gesetz vorbereitet sind... das wird ein Spaß. :pillepalle:

8

Sonntag, 10. August 2014, 11:11

Wenn ich mal aus o.g. Blog zitieren darf:

Zitat

Auch das Inverkehrbringen von Importtieren im Inland unterliegt dieser Pflicht, weswegen auch private Anbieter, die Wildfänge oder andere Importtiere anbieten, offiziell die Sachkundeprüfung nach § 11 ablegen müssen. Ob dies bei der nicht gewerbsmäßigen Weitergabe von bestehenden Tierbeständen aus dem EU-Ausland auch gilt, wird im TierSchG nicht ganz deutlich. Darüber müssten sich Juristen streiten. Laut Wortlaut des Gesetzes ist dies aber der Fall, da von einer entgeldlichen Abgabe bzw. einer anderen Form von Gegenleistung die Rede ist und damit selbst Tauschgeschäfte mit Importtieren von dieser Regelung betroffen sein müssten.


*lol*
Aber nun gut, mal sehen ob und inwiefern die Veterinärämter auf dieses neue Gesetz vorbereitet sind... das wird ein Spaß. :pillepalle:

Hallo
Das wird vorallem für den/diejenigen ein Spaß wenn PETA und Co. mal wieder meinen sie müßten einem das Leben schwer machen X(
Weil eins ist doch wohl klar: Solche Organisationen haben sich schon rausgesucht was sie gegen "uns" bzw. unserem Hobby davon gebrauchen können.
Gruß
Hans