Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • »Exotenhaus Holzhausen« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 937

Wohnort: Holzhausen an der Haide

Beruf: Selbstständig im Messe- und Klimabau,Terrarien- und Gehegebau,Wandgestaltung.

  • Nachricht senden

1

Freitag, 14. Oktober 2011, 16:34

Mal wieder aktuelles aus Österreich in Bezug auf die Riesen- und Giftschlangenhaltung und ein Verbot von Exotenmessen

http://www.parlament.gv.at/PAKT/AKT/SCHL…ierschutz.shtml

"Für die Abgabe bereits gekaufter Tiere sind Übergangsfristen vorgesehen."


Auch wenn es mich hier nicht betrifft wirft dieser Satz doch Fragen auf, wie dies genau aussehen soll.
Wie in unter anderem Hessen Bestandschutz oder doch eher ein komplettes Haltungsverbot?
Grüße

Tanio


2

Samstag, 5. November 2011, 16:18

http://www.oevvoe.org/downloads/ministerbrief.pdf

3

Samstag, 5. November 2011, 22:18

@ Tanio - dein link funktioniert bei mir leider nicht.

Mich würde mal interessieren, wie es in Ö mit einem Bestandsschutz aussihet - oder kennt man sowas da nicht? Interessant wäre auch zu wissen, was mit den abgegebenen Tieren passieren wird/würde.

  • »Exotenhaus Holzhausen« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 937

Wohnort: Holzhausen an der Haide

Beruf: Selbstständig im Messe- und Klimabau,Terrarien- und Gehegebau,Wandgestaltung.

  • Nachricht senden

4

Samstag, 5. November 2011, 22:25

Moin,

schade, der Link scheint nicht mehr zu funktionieren.
Von einem Bestandsschutz war da an sich nicht die Rede nur von einer vorrübergehenden Haltererlaubnis auf Zeit.

Wie die in Österreich sich dieses Verfahren genau vorostellen, weiß ich nicht und ich kann es mir auch ehrlich gesagt nicht umsetzbar vorstellen.
Grüße

Tanio


Delakai

unregistriert

5

Samstag, 5. November 2011, 23:11

Wie dem Schreiben des ÖVVÖ zu entnehmen ist, sind die Gesetzesentwürfe und Beschlüsse ansich völlig deplatziert und nicht wirklich durchdacht. Somit ergibt sich die Frage nach einem "Bestandsschutz" schon von alleine. Denn eine Euthanasie von gesunden Tieren verstößt gegen das TSchG und ist somit rechtswidrig.