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Tanja75

unregistriert

1

Montag, 17. Oktober 2011, 19:14

An und Abmelden eines Tieres

Hallo,

hab da mal ne Frage. Wenn man ein neues meldepflichtiges Tier bekommt, dieses vom Vorbesitzer abgemeldet wird und meine Adresse angibt, muß ich dann noch anmelden? Geschieht das nicht automatisch? Oder umgekehrt, man verkauft ein meldepflichtiges Tier, der neue Besitzer meldet das Tier bei seiner Unteren Landschaftsbehörde an, gibt die Daten des Verkäufers an, müsste man dann selber das Tier noch abmelden? Kommunizieren die unteren Landschaftsbehörden nicht untereinander?

CristocI

unregistriert

2

Montag, 17. Oktober 2011, 19:23

Nein tun sie nicht. Du musst das Tier anmelden so wie abmelden und der gegen Partei genau so. Bei maßen Halter oder Züchter ist es oft anders die müssen Abgänge und NZ (je nach Behörde) jeder März und September oder ein mal in Jahr das Zuchtbuch zeigen. Bei neue Zugänge jedoch, gilt für alle das gleiche recht/Frist ...innerhalb von 3 Wochen* muss das Tier angemeldet werden.

*wen ich mich recht erinnere .

pat-angkor

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3

Montag, 17. Oktober 2011, 19:27

hab da mal ne Frage. Wenn man ein neues meldepflichtiges Tier bekommt, dieses vom Vorbesitzer abgemeldet wird und meine Adresse angibt, muß ich dann noch anmelden?

Hi Tanja,

ja, dass musst du trotzdem anmelden.
Ich denke es wird zwischen den Behörden nicht so kommuniziert, dass die das alles mitbekommen. Wenn man mal überlegt, wieviele Tiere in Deutschland täglich den Besitzer wechseln, wäre das ein bürokratischer Kraftakt. ;)

Gleiches gilt auch für den Verkauf, bzw. Weitergabe.

Meistens geschieht das ohne Probleme. Kurzer Schriftwechsel soll bei den meisten Fällen ausreichen. Kommt natürlich auch drauf an, an wen genau man gerät bei der entsprechenden Behörde.

Gruß patrick

4

Montag, 17. Oktober 2011, 19:36

was auch noch zu beachten ist, ist wenn ein Meldepflichtiges Tier verstirbt muss dies auch angegeben werden, gehört zwar nicht zur Frage ich denke aber ist genauso wichtig.



Torsten

5

Montag, 17. Oktober 2011, 21:21

bei manchen Behörden muss du auch ein Bußgeld bezahlen wenn du die 3 Wochen nicht einhältst....
Liegt so mit allen Bearbeitungskosten glaube ich bei 40 Euro.....

Gruss Markus

Tanja75

unregistriert

6

Montag, 17. Oktober 2011, 22:32

Hm, ich dachte es würde mittlerweile sowas wie eine Datenbank geben wo alles zusammenläuft. Wie soll ich erklären was ich meine; ein Tier wird abgemeldet mit neuer Adresse des Besitzers, und das wird dann automatisch im Systhem gespeichert und an die jeweilige Kreis zuständige Behörde weitergeleitet. Aber gut, dann geh ich brav weiter an und abmelden. ;)