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pat-angkor

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1

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 12:04

Thüringen TierGefahren Gesetz

Hallo,

nachdem in Österreich erneut Schritte unternommen worden sind, die Terraristik weitestgehend zu verbieten, ist in Deutschland anfang September nachgezogen worden.
Es geht um das Bundesland Thüringen und dem dortigen Gesetztesentwurf für Gefahren die von Tieren ausgehen.7



http://www.thueringen.de/de/tim/schwerpunkte/tiergefahren/

http://blue-eyed-ball.de/was_ist_zu_tun.html



Die vorläufige Liste, die auch u.a. Boa constrictor enthält.

http://blue-eyed-ball.de/was_ist_zu_tun.html



Wer von Euch wäe betroffen? Was wäre eurer Meinung nach der beste Weg vernünftig mit den entsprechenden Behörden zu kommunizieren um eine geregelte Exotenhaltung zu erhalten?

Gruß patrick

pat-angkor

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2

Mittwoch, 26. Oktober 2011, 14:02

Hier der entsprechende Thread in der schlangengrube:

http://www.schlangengrube.de/modules/for…der=asc&start=0

Rene77

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3

Donnerstag, 8. März 2012, 21:46

Hallo. Mal eine Frage dazu. Ich habe mich heute mit jemanden Unterhalten, der meinte das man in Thüringen weiter Boa con.imp. halten und auch kaufen darf. Die Begründung von ihm ist, das ja imperator nicht mehr als Unterart von Boa constrictor läuft. Somit auch nicht in der Liste inbegriffen ist. Was meint ihr dazu. Ich als Thüringer bin da nun etwas verwirrt.
mfG

René

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0.1 Morelia spilota ssp 05/08


Delakai

unregistriert

4

Donnerstag, 8. März 2012, 21:51

Soviel ich weiß gab es mal ein Paper das Boa c. imperator in den Artstatus erhob.
Allerdings wieß es wohl etliche Fehler auf und wurde daher nicht anerkannt. Daher gilt immer noch die alte Regel

5

Donnerstag, 8. März 2012, 22:52

Zitat

Soviel ich weiß gab es mal ein Paper das Boa c. imperator in den Artstatus erhob.

Allerdings wieß es wohl etliche Fehler auf und wurde daher nicht anerkannt. Daher gilt immer noch die alte Regel


Nicht ganz. Der Artstatus von Boa constictor imperator wurde vorher schon vorgeschlagen und das ist auch nicht der Grund, wieso das paper nicht wirklich akzeptiert wurde. Das Problem mit dem paper war vielmehr die Auswahl der genetisch untersuchten Exemplare, die allesamt aus der Terraristik stammten und bei denen man sich auf die Herkunftsangaben der vermeintlichen Züchter verlassen hat. Interessanterweise - ohne jedoch irgendwas andeuten zu wollen - wurden die Tiere eines bekannten bayrischen Boazüchters nicht mit untersucht und der Züchter nicht einmal um Mithilfe gebeten.

Ob man nun Boa imperator als eigene Art anerkennt oder nicht ist jedem selber überlassen (solange es keine einschlägigen Belege für einen Artstatus gibt). Der Gesetzgeber wird aber wohl keinen Unterschied zwischen Unterart und Art machen. Wenn also Boa <constrictor> imperator gelistet ist, sollte man kein Risiko eingehen.



Achja, in dem Blatt steht

Zitat

Als gefährliche Tiere im Sinne dieses Gesetzes gelten
1. Tiere einer wildlebenden Art, die Menschen durch Körperkraft,
Gifte oder Verhalten erheblich verletzen können
und ihrer Art nach unabhängig von individuellen
Eigenschaften allgemein gefährlich sind,


Nun, kennt irgendjemand jemanden dem eine Boa constrictor im Sinne des Gesetztes durch Körperkraft erhebliche Verletzungen beigebracht hat? Ich nicht :-) Und als allgemein gefährlich würde ich einen entlaufenden Löwen betrachten, jedoch nicht eine Boa :-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »PNGPythonfan« (8. März 2012, 23:06)


Delakai

unregistriert

6

Donnerstag, 8. März 2012, 23:22

Dank dir Wulf!
Hab das Paper selbst nicht gelesen, nur von einigen etwas bezüglcih gehört. Nun bin ich wieder ne Nummer schlauer.

7

Freitag, 9. März 2012, 08:00

In der Liste (http://www.thueringen.de/imperia/md/cont…icher_tiere.pdf )
steht ja immernoch der 30 Jahre alte Scheiß drin?! Sind die Sachbearbeiter in Thüringen denn genauso bescheuert wie die in Bayern oder haben die einfach nur von den Bayern geklaut?! Man sollte man prüfen, ob so eine Liste, die entgegen der allgemeinen rechtlich verbindlichen Regelliste (CITES) Bestand haben kann. Zudem sollte man man die Vorgesetzten, also den Umweltminister des Landes Thüringen auf die Füße treten, dass seine Behörde ein Schlampladen ist, der sich mit der Thematik weder beschäftigt hat, noch sich damit überhaupt auskennt!

Delakai

unregistriert

8

Freitag, 9. März 2012, 09:00

Naja, das ist ja in Hessen ebenso das Gleiche. In Thüringen wurde eben nur viel kopiert. Siehe z.B. den Taipan.. selbiges wie bei der Boa c.c/i. Der Inlandtaipan wurde z.B. in die Liste aufgenommen, der Küstentaipan allerdings nicht. So, darf ich jetzt diesen halten?
In Bayern ist es gott sei dank nicht GANZ so dramatisch. Hier lassen die Behörden zumindest immer noch mit sich reden und sind stellenweise sehr kulant.
Poecilotheria z.B. darf in Bayern nur mit Ausnahmegenehmigung gehalten werden, tja, einmal dort angerufen hatte ich die Genehmigung (muss auch dazu sagen dass mich die Behörden nun seit über 10 Jahren kennen, polizeiliches Fürhungszeugnis vorliegt und es nie Probleme gab..)
Trotzdem alles sehr konfus und sinnlos bürokratisch